Bewerbung

Bewerbungsfristen

Bewerbungen für einen Studienplatz im Master-Programm für das Wintersemester 2010/11 sind bis zum 31.07.2010 (Studienbeginn 01.10.2010) möglich.

Die Eignungsgespräche finden in den Wochen vom 16.08.2010 bis zum 27.08.2010 statt. 

 

Zulassungsbedingungen 

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik ist ein Bachelor in Politikwissenschaft. Ebenfalls anerkannt wird ein Diplom-Abschluss in einem politikwissenschaftlichen Studiengang bzw. ein Magister- oder Lehramts-Abschluss mit dem Hauptfach Politikwissenschaft. Als gleichwertig gilt weiterhin der berufsqualifizierende Abschluss eines sozialwissenschaftlichen Studiums bzw. eines Studiums mit einschlägigen sozialwissenschaftlichen Bezügen, wenn in den entsprechenden Studiengängen die für den Masterstudiengang wesentlichen politikwissenschaftlichen Kompetenzen vermittelt werden. Über die Äquivalenz derartiger Studienabschlüsse wird auf individuellen Antrag der Berwerberin bzw. des Bewerbers vom Prüfungsausschuss entschieden.

Die Qualifikation für das Studium in dem Master-Studiengang Internationale Beziehungen und Entwicklungspolitik wird erbracht durch eine besondere studiengangbezogene Eignung (§ 65 Abs. 2 S. 2 HG). Die Überprüfung der besonderen Eignung dient der Feststellung der Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Studiums erforderlich sind. Die besondere Eignung gilt von Vornherein als nachgewiesen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber den Studienabschluss mindestens mit der Abschlussnote „sehr gut” (1,5 oder besser) erworben hat. Bewerberinnen und Bewerber, die eine derartige Abschlussnote nicht nachweisen können, ermuntern wir dennoch zur Bewerbung. Sie werden zu einer mündlichen Eignungsprüfung eingeladen, die Mitte August 2010, in der 33. und 34.  Kalenderwoche, stattfindet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie per Mail  einen persönlichen Termin für die Eignungsprüfung, der verbindlich ist. Wir teilen Ihnen diesen Termin außerdem postalisch mit.

Im Rahmen der mündlichen Eignungsprüfung, die 15 bis 30 Min. dauert, werden wir drei Bereiche behandeln:

1. Schwerpunkte und Leistungen im ersten Studienabschluss; Motivation und Ziele
    für den Masterstudiengang.
2. Politikwissenschaftliche Kernkompetenzen, die für den Masterstudiengang
    relevant sind.
3. Weitere für den Studiengang unmittelbar relevante Kompetenzen (Sprache,
    Praktika/ Berufserfahrung, Auslandserfahrung, Sonstiges).

Bei den unter Punkt 2 genannten wissenschaftlichen Kernkompetenzen können sie uns drei der folgenden sechs  Themenfelder als Prüfungsgegenstand vorschlagen.

  • Methoden der empirischen Sozialforschung (quantitativ und/oder qualitativ)
  • Theorien und Grundlagen der Politikwissenschaft und der Governance-Forschung (v.a. Institutionen- und Demokratieforschung)
  • Internationale Beziehungen und Außenpolitik
  • Entwicklungspolitik
  • Friedens- und Konfliktforschung
  • Regionalismus, Komparatistik und Entwicklungen in ausgewählten Weltregionen

Das Gespräch über die in Punkt 3 genannten weiteren Kompetenzen führen wir in englischer Sprache.

 

Anträge auf Zulassung (Festellung der besonderen studiengangsbezogenen Eignung; ggf. Anerkennung der Gleichwertigkeit)

Anträge auf Zulassung müssen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eingehen beim:

Dekanat Gesellschaftswissenschaften
z.H. Prof. Dr. Christof Hartmann
Prüfungsausschuss MA IB/Entwickungspolitik
Lotharstr. 63

47057 Duisburg.

Bitte fügen Sie Ihrem Anschreiben folgende Bewerbungsunterlagen bei:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schriftliche Begründung für die Wahl des Studienganges (maximal zwei Seiten),
  • Nachweis über die Prüfung der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife (beglaubigte Kopie)
  • Abschlusszeugnis im grundständigen und ggf. weiterführenden Studiengang mit allen Leistungsbewertungen (transcript of records); falls darin nicht aufgeführt: Qualifikationsnachweise (Scheine), die im Lauf des Studiums erworben wurden (beglaubigte Kopien). Liegt  das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, ist ein Nachweis zu erbringen, dass mindestens 150 ECTS-Credits in einem einschlägigen Bachelor-Studiengang oder einem gleichwertigen Studiengang erbracht worden sind. Eine Einschreibung in den Master-Studiengang kann in diesen Fällen erst erfolgen, wenn das Zeugnis über den Bachelor-Abschluss nachgereicht wird.
  • Eine beglaubigte Übersicht aller im grundständigen und ggf. weiterführenden Studiengang besuchten Veranstaltungen (diploma supplement)
  • Titel und Gliederung der Abschlussarbeit
  • Ggf. Nachweise über weitere, auch extern, erbrachte und für das jeweilige Master-Programm einschlägige Leistungen (in anderen Studiengägnen an Universitäten oder Fachhochschulen, in Weiterbildungseinrichtungen, bei Summer Schools, etc.)
  • Ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in für das jeweilige Master-Programm relevanten Bereichen (Praktikums- und Arbeitszeugnisse)
  • Nachweis über Englischkenntnisse.

Sollte Ihr Abschlusszeugnis im grundständigen oder ggf. weiterführenden Studiengang zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegen, so können Sie dieses auch noch bei den Eignungsfeststellungsgesprächen bzw. zur Einschreibung nachreichen. Bitte übermitteln Sie uns aber in jedem Falle eine Übersicht mit Ihren bisherigen Leistungsbewertungen (transcript of records).

Auf Grundlage der Unterlagen prüfen wir die besondere studiengangsbezogene Eignung. Sollten Sie über keinen Bachelor in Politikwissenschaft verfügen, so beantragen Sie bitte in Ihrem Anschreiben auch die Prüfung der Gleichwertigkeit.

Sollten Sie schon vor dem Beginn der Bewerbungsfrist eine vorläufige Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses wünschen, so wenden Sie sich bitte an ib-master(at)uni-due.de.


Sprachkenntnisse

Sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse werden erwartet. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, oder die das erste berufsqualifizierende Studium nicht an einer englischsprachigen Hochschule absolviert haben, müssen Englischkenntnisse gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Common European Framework, CEF) oder gleichwertige Englischkenntnisse bei der Bewerbung nachweisen (bspw. über TOEFL, oder Cambridge Certificates, etc.). Der Nachweis von Englichkenntnissen aus Schulzeiten reicht hier nicht aus.

Rückfragen können Sie richten an ib-master(at)uni-due.de .

Hinweis für Studierende aus dem Ausland

Ausländische Studierende, die Ihren Abschluss nicht in Deutschland
erworben haben, müssen Ihre Bewerbung über das akademische Auslandsamt
einreichen. http://www.uni-due.de/international/services